Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der adpublisher AG mit Sitz in FL-9495 Triesen, Industriestraße 41 Registernummer FL-0002-200.740-5
1. Geltungsbereich: Diese AGB gelten für alle Vertrags- und Geschäftsverbindungen zwischen der adpublisher AG, in der Folge kurz APAG genannt, und den jeweiligen Vertrags- bzw Geschäftspartnern. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung, wobei für Folgegeschäfte keine ausdrückliche Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für deren Wirksamkeit notwendig ist. Diese AGB gelten ausschließlich. Sofern die AGB eines Vertragspartners diesen AGB entgegenstehen bzw widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt widersprochen. Solche AGB haben nur dann Geltung, wenn den betreffenden Punkten selbst schriftlich zugestimmt wurde. Sofern die AGB des Vertragspartners mit den AGB der APAG im Widerspruch stehen, sind alleine die AGB der APAG gültig. Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass seine AGB nachrangig behandelt werden.
2. Vertragsschluss: Sämtliche Angebote von APAG sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Verbindliche Angebote sind 14 Tage gültig. Erhöhen sich die Preise, Aufwandskosten im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Leistungserbringung, so ist APAG nach vorheriger Rücksprache mit dem Vertragspartner berechtigt, diejenigen Preise zu verlangen, welche am Tag der Leistungserbringung gegeben sind. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, zwischen Angebotslegung und Leistungserbringung seine Preise zu erhöhen. Verträge bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Eine schriftliche und signierte Auftragsbestätigung durch APAG ist ausreichend für die Vertragsannahme. Die Rücksendung des vom Vertragspartner unterfertigten Angebots durch den Vertragspartner bedeutet die Annahme des Angebots und die Annahme der AGB der APAG. Vertreter von APAG sind berechtigt, Angebote der Vertragspartner in Empfang zu nehmen, nicht jedoch, Verträge abzuschließen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst dann zustande, wenn das Angebot schriftlich durch APAG bestätigt wird.
3. Vertragsabwicklung: APAG ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen. Der Vertragspartner muss APAG vor deren Vertragsannahme mitteilen, dass die Leistungen durch einen Drittlieferanten/Subunternehmer erbracht werden. APAG behält sich das Recht vor, einzelne Dienstleistungen - auch wenn sie bereits bestehende Vertragsverhältnisse betreffen - aus sachlich gerechtfertigten Gründen, beispielsweise rechtlicher, sittlicher oder moralischer Art - zurückzuweisen. Diese Ablehnung teilt APAG dem Vertragspartner rechtzeitig mit. Sollte die Ablehnung im Interesse des Vertragspartners liegen, hat dieser die vereinbarte Vergütung für die nicht erbrachte(n) Dienstleistung(en) zu bezahlen, es sei denn, APAG hat es grob fahrlässig verabsäumt, die etwaig freiwerdenden gebuchten Werbeflächen bis zu dem für die nicht erbrachte Dienstleistung gebuchten Zeitpunkt anderweitig zu verwerten. Andernfalls hat der Vertragspartner lediglich Anspruch auf die Rückerstattung einer etwaig geleisteten Anzahlung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass APAG Daten an den Vertragspartner übermittelt, gelten diese als vertragsgerecht bereitgestellt, wenn der Vertragspartner die bereitgestellten Daten nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Übermittlung schriftlich reklamiert. Eine Haftung von APAG für falsche oder fehlerhafte Datensätze, zB aufgrund falscher Angaben des Nutzers, ist ausgeschlossen. Daten werden von APAG an den Vertragspartner nur weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien oder zur Auftragsabwicklung notwendig und erforderlich ist. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die durch APAG bereit gestellten Datensätze zu einem anderen Zweck als dem im Vertrag beschriebenen zu verwenden. Jegliche anderweitige Nutzung sowie negative Abweichung von vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vermietung, der Verkauf oder die kostenlose Weitergabe der durch APAG bereitgestellten Datensätze an Dritte, ist untersagt. Sollte die Nichterbringung der vertragsgemäßen Dienstleistung auf höherer Gewalt oder sonstiger nicht von APAG zu vertretenden Umständen beruhen, besteht für die Dauer dieser Ereignisse keine Pflicht zur Leistung durch die APAG. APAG ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Informationen für die Erbringung der Dienstleistung nach Erfüllung des Auftrags zu vernichten.
4. Zustellungen, Adressänderungen: Der Vertragspartner gibt zu Beginn der Kontaktaufnahme seine Adresse und sonstigen Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail, etc) bekannt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, allfällige Änderungen seiner Adresse oder Kontaktdaten umgehend APAG mitzuteilen, solange das Vertragsverhältnis bzw auch die Gewährleistungs- und Schadenersatzfrist offen ist. Sollte der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so gilt die Zustellung an die ursprünglich bekannte Adresse bzw die diesbezüglichen Adressdaten als gültig, sodass auch ein Schriftverkehr an eine solche Adresse als zugestellt gilt.
5. Gefahrübergang, Gewährleistung, Schadenersatz: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe durch die APAG auf den Vertragspartner über. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner mit der Annahme in Verzug ist. Erbringt APAG eine Dienstleistung nicht oder fehlerhaft, weil die erforderlichen Informationen unvollständig, verspätet oder mangelhaft zugegangen sind, steht APAG die Vergütung in voller Höhe zu, es sei denn, APAG hat schuldhaft versäumt, die durch Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung etwaig frei gewordenen Ressourcen bis zu dem für die Nicht- oder fehlerhafte Erfüllung ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt anderweitig zu verwerten. APAG übernimmt keine Gewähr oder Garantie für eine ununterbrochene und/oder störungsfreie ständige Verfügbarkeit ihrer Dienste. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Regress- oder Ersatzansprüche des Vertragspartners aufgrund des Auftretens von Unterbrechungen und/oder Störungen insbesondere Leitungs- und/oder Anbindungsausfälle Hard- oder Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter (zB Viren) ausgeschlossen sind. Eine Haftung der APAG für technische Störungen, deren Ursachen nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden, ist ausgeschlossen. APAG haftet lediglich für Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten und aufgrund des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haftet APAG nur, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung der APAG für leicht fahrlässiges Verhalten wird generell ausgeschlossen. APAG haftet nicht für das Verhalten Dritter. Die Höhe der Haftung von APAG ist mit der Höhe des Auftragswertes bzw den Kosten der Kampagne begrenzt. Sollte dennoch eine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung schlagend werden, wird nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden gehaftet. Die Haftungsbeschränkungen geltend sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von APAG. Für den Fall, dass APAG an den Vertragspartner Daten übermittelt, gelten diese als vertragsgerecht bereitgestellt, wenn der Vertragspartner die bereitgestellten Daten nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Übermittlung reklamiert. Eine Haftung von APAG für falsche oder fehlerhafte Datensätze sind zB aufgrund falscher Angaben des Nutzers ausgeschlossen. Der Vertragspartner haftet gegenüber APAG und deren Partner für sein Verhalten sowie für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente, Links und sonstige Materialien, die der Vertragspartner APAG zur Abwicklung der Zusammenarbeit zur Verfügung stellt. Der Vertragspartner stellt APAG diesbezüglich auf erstes Anfordern von sämtlichen Schadenersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und Kosten frei, die APAG dadurch entstehen, dass die Daten des Vertragspartner oder dessen Verhalten gegen das Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw Verordnungen verstoßen. Dies beinhaltet auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. APAG haftet nicht für Schäden aus fehlenden Opt-Ins, welche für ihre Geschäftsmodelle teilweise Voraussetzung sind und nicht im Besitz von APAG sind, sondern haftet hiefür der jeweilige Vertragspartner. Der Vertragspartner garantiert, dass für jene Kunden, für welche die APAG Leistungen erbringt, ein Opt-In vorhanden ist. Auf Anfrage hat der Vertragspartner den Opt-In innerhalb von 24 Stunden APAG bereitzustellen. APAG haftet nach Maßgabe obiger Bestimmungen nur für eigenes Verhalten oder das Verhalten ihrer Mitarbeiter. APAG haftet nicht für das Verhalten ihrer Vertragspartner sowie das Verhalten der von APAG beauftragten Subunternehmer. Sollte APAG von einem User gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so ist APAG vom Vertragspartner für sämtliche Ansprüche schad- und klaglos zu halten und ist diesbezüglich vom Vertragspartner eine Haftungsfreistellung abzugeben. APAG ist berechtigt, dem Anspruchsgegner die Daten des Vertragspartners bekannt zu geben.
6. Zessionsverbot, Aufrechnungsverbot, Verjährung: Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenforderungen, steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ebenso ist der Vertragspartner nicht befugt, allfällige Forderungen gegenüber APAG an Dritte abzutreten. Eine solche Forderungsabtretung ist gegenüber APAG rechtsunwirksam, sofern APAG einer Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Eine Zustimmung für eine Abtretung erfolgt immer einzelfallbezogen. Allfällige Ansprüche gegenüber APAG verjähren innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch binnen einem Jahr ab Vertragsschluss.
7. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit, Zahlungsverzug, Mahn- und Inkassokosten: Die jeweiligen Entgelte ergeben sich entweder aufgrund der internen Abrechnungspraxis der APAG oder aufgrund von verbindlichen Angeboten. Zu den jeweiligen Entgelten wird Mehrwertsteuer im gesetzlichen Ausmaß dazu gerechnet, welche gesondert ausgewiesen und verrechnet wird. Allfällige über das Angebot hinausgehende Leistungen können von APAG gesondert in Rechnung gestellt werden. Soweit der Vertragspartner vereinbarte Fristen nicht einhält und die Leistungen von APAG deshalb nicht, nicht vollständig oder nicht termingerecht erbracht werden können, lässt dies den Anspruch von APAG auf vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Forderungen seitens APAG sind mit Leistungserbringung fällig und erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich mit Erbringung der Leistung durch die APAG. Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche Zahlungen immer sofort bei Zugang der Rechnung, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen. Festgehalten wird, dass der jeweils vorgeschriebene Betrag, sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug eines Rabattes zur Einzahlung zu bringen ist. Spätestens nach Ablauf von 14 Tagen tritt Zahlungsverzug ein. Für diesen Fall gelten 12 % Verzugszinsen als vereinbart. Ist der Vertragspartner mit einer Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann APAG die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, den gesamten noch offenen ihr zustehenden Betrag fällig stellen (Terminverlust) sowie bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Zahlungen an Vertreter von APAG wirken nicht schuldbefreiend. APAG ist nicht verpflichtet, offene Rechnungsposten einzumahnen. Die sich durch Mahnung und Stundung ergebenen Kosten trägt der Vertragspartner. Die Geltendmachung weiterer (neben dem gesetzlichen Verzugsschaden entstehender) Schäden behält sich APAG ausdrücklich vor. Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug oder wird gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, so kann APAG jegliche weitere Leistungen zurückhalten und sämtliche bereits erbrachten Leistungen abrechnen. APAG ist jederzeit und bei jedem Vertragspartner berechtigt, weitere Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung, Konventionalstrafe: Für das Vertragsverhältnis gilt die im Einzelauftrag schriftlich festgelegte Laufzeit. Das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Für APAG ist ein wichtiger Grund gegeben bei Angabe falscher Informationen durch den Vertragspartner oder sonstigen Verstößen gegen diese Vertragsbedingungen, Zahlungsverzug des Vertragspartners von mehr als vier Wochen, Beantragung der Eröffnung des Insolvenz- oder Konkursverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, fehlender Bekanntgabe auf Anfrage des Nachweises des Opt-Ins sowie jeder sonstigen schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten des Vertragspartners, sofern sie trotz Abmahnung nicht unverzüglich ausgeräumt wurde. Kündigt der Vertragspartner den Vertrag ohne rechtlichen Grund oder tritt der Vertragspartner vom Vertrag ohne rechtlichen Grund zurück ist APAG berechtigt, Erfüllung oder pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50 % der Auftragssumme oder einen höheren, konkret berechneten Schadensersatz, mindestens jedoch EUR 2.000,00 zu verlangen. Für die bis zur Kündigung oder zum Rücktritt erbrachten Leistungen schuldet der Vertragspartner die Vergütung in vollem Umfang.
9. Urheber- / Markenschutz: Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Namen, die Marken und/oder Logos, und Programme von APAG ohne vorherige Zustimmung zu verwenden, wiederzugeben, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu ändern oder in sonstiger Weise zu nutzen.
10. Datenschutz: Unter Verwendung der Datenschutzgesetze werden die vom Vertragspartner angegebenen und von APAG erfassten Daten gespeichert und für Vertragszwecke verarbeitet. Der Vertragspartner ist mit der Speicherung einverstanden. APAG ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung an Dritte bedient, die Daten an die beauftragten Dritten (Subunternehmer) weiterzuleiten, sofern dies erforderlich ist. Der Vertragspartner ist durch diese AGB über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Der Vertragspartner stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.
II. Zusätzliche Bedingungen für Kunden: 1. Präambel: Die folgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen der APAG und allen bei APAG registrierten Kunden. APAG sieht sich als werbetechnischer Dienstleister und dient zudem als Vermarktungsplattform sowie als Anbieter provisionsbasierter Vergütungsmodelle (Performance Marketing - Kampagnen) im Auftrag der angeschlossenen Programmbetreiber auf Basis CPL (cost per lead), CPS (cost per sale), etc. Der Kunde ist Direktkunde, Programmbetreiber, Vermarkter oder Agentur und bewirbt seine eigenen oder Kundenprodukte oder Dienstleistungen über die APAG Vermarktungsplattform via Banner, Performance, E-Mail, Telesales, postalisches Marketing, etc. - Kampagnen.
2. Pflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, spätestens vier Tage vor Beginn der Dienstleistung, APAG per E-Mail an die Anlieferadresse sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen und Material zukommen zu lassen. Das Werbematerial muss sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen und dem vereinbarten Format entsprechen. Adaptierungskosten sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten. APAG behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten und Änderungen und Korrekturen an diesem, insbesondere an den Abmessungen vorzunehmen, soweit dies zur Darstellung erforderlich bzw tunlich und für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die auftragsgemäße Erbringung der Dienstleistung weder gesetzliche Vorschriften, noch Rechte Dritter verletzt. Insbesondere trägt der Kunde ausschließlich die presseund wettbewerbsrechtliche sowie die sonstige Verantwortung für den Inhalt der Werbung. Der Kunde versichert, dass die Werbematerialien nicht mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen versehen sind, nicht Namen oder Begriffe verwendet werden, die auf sexuelle oder pornographische Programme hindeuten oder die für Programme mit sexuellen oder pornographischen Inhalten werben. APAG ist nicht verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und wird vom Vertragspartner, hierfür schad- und klaglos gehalten. Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungs-, Schutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm übermittelten Werbematerialien (z.B. Texte, Photos, Graphiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist. Der Kunde verpflichtet sich, APAG von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und Auslagen der von APAG beauftragten Anwälte) freizustellen, die APAG insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder in Folge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die sich aus einer Nichteinhaltung der vom Kunden in diesem Vertrag bzw. aufgrund dieses Vertrages abgegebenen Zusicherungen und geschuldeten Pflichten bzw. aus dem Inhalt des Werbematerials nebst eingebetteter Links ergeben. Für E-Mail- und Stand Alone-Kampagnen ist der Kunde verpflichtet, die Freigabe des aufgearbeiteten Werbemittels nach deren Übersendung auf Form- und Vertragsmäßigkeit hin zu prüfen und APAG bis spätesten 36 Stunden vor Kampagnenstart die Freigabe zu erteilen oder APAG etwaige Beanstandungen bis spätestens 48 Stunden vor Kampagnenstart schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mitteilung, kann es zu Verzögerungen bis hin zur nicht Durchführbarkeit kommen. Im Fall einer durch Verzögerungen verursachten Nicht-Durchführbarkeit ist APAG berechtigt, die volle Vergütung in Rechnung zu stellen. Bei Performance Marketing-Kampagnen ist der Kunde verpflichtet, wöchentlich Freigabe-Reportings an APAG zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet die über APAG generierten leads innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten (Freigabe oder Storno). Die durch den Kunden nicht freigegebenen / stornierten leads dürfen die in dem Angebot/Auftrag definierte Stornoquote nicht überschreiten. Zudem muss der Kunde für jeden stornierten lead im Rahmen des Freigabe-Reportings eine plausible/vertragskonforme Begründung anführen. Über APAG generierte leads, welche nicht innerhalb der 30-Tage-Frist vom Kunden bearbeitet wurden und/oder die vereinbarte Stornoquote überschreiten und/oder stornierte leads ohne plausible Begründung darstellen, werden durch APAG automatisch freigegeben und sind durch den Kunden zu vergüten.
3. Leistungserbringung durch APAG: APAG ist zur Erfüllung des Auftrages nur verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche ihm auferlegten Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Der Kunde ist daher vorleistungspflichtig. APAG ist unabhängig der Tatsache, dass vom Kunden der Auftrag schon unterschrieben und rückübermittelt wurde, berechtigt, nur gegen Vorauskasse zu liefern und eine derartige Vorauskasse vom Kunden zu verlangen. Ebenso ist es zulässig, dass vom Kunden, welcher Werbemittel zur Verfügung gestellt hatte, noch zwei Tage nach Bereitstellung dieser Werbemittel eine Vorauskassa verlangt werden kann, widrigenfalls der Auftrag von der APAG nicht durchgeführt werden muss. Diesbezüglich wird die APAG vom Kunden schad- und klaglos gehalten. APAG ist legitimiert, eine Bonitätsprüfung auf Kosten des Kunden einzuholen. Die Dienstleistung ist erbracht, wenn die in dem Vertrag definierte Leistung erbracht wurde. Der Kunde erhält von APAG einen Link zum schriftlichen Online Reporting als Leistungsnachweis.
4. Zahlungsbedingungen: E-Mail Marketing Aufträge: Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Kampagnenstart (Versand). Performance Aufträge: Der Kunde ist verpflichtet, Vergütungen (z.B. Leadvergütungen), die von seinem Freigabe-Report abhängen freizugeben oder zu stornieren. Auf die Leadvergütung wird dem Kunden eine zusätzliche Netzwerkgebühr von 30 % aufgerechnet und in Rechnung gestellt. Vergütet ein Kunde einzelne Publisher höher, so ist die jeweils höhere Vergütung Basis für die 30 % Netzwerkgebührenberechnung (gilt für Premiumpartner). Der Kunde kann leads/sales innerhalb der vorher erwähnten Bestätigungsfristen stornieren. Es gilt in der Regel die maximale Obergrenze von 25 % Stornovolumen pro Monat als vereinbart, bezogen auf die monatlich gelieferte Gesamtmenge. Über diesen Anteil hinaus gelieferte leads/sales werden vom Kunden zum vereinbarten Leadpreis abgenommen. Der Kunde stellt APAG bei Stornierungen eine Abgleichsliste des gesamten Datensatzes inklusive Order Code sowie Stornobegründungen zur Verfügung. Eine nachträgliche Stornierung nach erfolgter Freigabe bzw Ablauf der Fristen ist ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung: Bei nicht einwandfreier Ausführung der Dienstleistung, die deren Zweck nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Kunde Anspruch auf eine einwandfreie Nacherfüllung. APAG behält sich das Wahlrecht bzgl der Art der Nacherfüllung vor. Das gilt insbesondere für den Fall, dass APAG die Dienstleistung aufgrund technischer Störungen nicht oder nur zeitweise erbracht hat. Die Garantie zur Erreichung von bestimmten Performance Zahlen (z.B. Öffnungen, Klicks) ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung besteht nur, wenn eine Wiederholung nicht möglich oder dem Kunde nicht zumutbar ist. Für die Wiederholung kann der Kunde APAG eine angemessene Frist setzen. Findet innerhalb der Frist die Wiederholung nicht statt, so kann der Kunde Rückzahlung der anteiligen Vergütung im Umfang der nicht ordnungsgemäß erbrachten Dienstleistung verlangen. Für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere fehlender Opt-Ins eines dem APAGNetzwerk angeschlossenen Publishers übernimmt APAG keine Haftung. In solchen Fällen (Fremdpotenziale) ist gegenüber dem Kunden der Publisher direkt haftbar und hat sich der Kunde an den Publisher zu wenden.
III. Zusätzliche Bedingungen gegenüber Partner (Publisher, Listeigner): 1. Präambel: Die folgenden Bedingungen regeln neben den Ausführungen zu Punkt I. das Verhältnis zwischen APAG und allen mit APAG geschäftlich verbundenen Lieferanten von Leistungen. APAG fungiert als technischer Dienstleister und dient als Vermarktungstool für die angeschlossenen Publisher (List-, Adresseigner, Webseiten, Affiliates, etc.) sowie als Anbieter provisionsbasierter Vergütungsmodelle (Performance Marketing - Kampagnen) im Auftrag der angeschlossenen Programmbetreiber (cost per lead, cost per sale). Jeder Publisher bestätigt mit seiner Anmeldung bei adpublisher.com, diese AGB gelesen zu haben und sie anzuerkennen.
2. Vertragsschluss: Durch die Teilnahme eines Publishers an einem im adpublisher vorhandenen Programm wird ein Vertrag zwischen dem Publisher und dem Programmbetreiber geschlossen. APAG dient als technische Schnittstelle bzw vermittelt diesen Vertrag und sorgt für die reibungslose Zahlungsabwicklung beider Parteien. Die Vergütung für diese Dienstleistung an APAG erfolgt ausschließlich durch den Programmbetreiber und nicht durch die teilnehmenden Publisher. Die Vergütung an die Publisher erfolgt mittels monatlicher Gutschriften durch APAG.
3. Bedingungen für Vertragsabschluss: Die Anmeldung bei APAG ist kostenlos. Der Publisher erklärt mit seiner Anmeldung, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Publishers bei APAG besteht nicht. Die Teilnahme bei APAG beginnt mit der Freischaltung durch APAG. Sowohl die Weitergabe oder Veröffentlichung der Zugangsdaten an Dritte als auch eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist untersagt.
4. Kündigung, Ausschluss, Datenschutz: Die Teilnahme bei APAG ist, soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, jederzeit und ohne Begründung beiderseitig kündbar. Restguthaben werden im vereinbarten Zeitraum ausgeglichen. Die Anmeldung mit falschen Dokumenten oder unter falschem Namen sowie die Erschleichung von Leistungen führen zum sofortigen Ausschluss. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf den Internetseiten der APAG aufgenommenen Daten gemäß den einschlägigen Gesetzen gespeichert und weiterverarbeitet werden. 5. Vertragsabwicklung: Sollte der Partner gleichzeitig Waren und Dienstleistungen der Programmbetreiber in Anspruch nehmen, gelten für den Partner auch die AGB der jeweiligen Programmbetreiber. Die erforderlichen Werbemittel des jeweiligen Programms stellt APAG den angemeldeten Publishern zur Verfügung. Der Publisher darf die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel nur in Absprache mit APAG oder den Programmbetreiber verändern. Der Publisher kann in beliebiger Anzahl und an beliebiger Stelle seiner Website die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel einsetzen. APAG bemüht sich um die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit seiner Anwendung, um einen funktionsfähigen Ablauf sicherzustellen. Dem Publisher ist bekannt, dass die inhaltliche und formelle Gestaltung und auch Pflege der Website sowie die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel im Verantwortungsbereich des jeweiligen Programmbetreibers liegen. Eine Einflussnahme seitens APAG ist nicht möglich. Der Programmbetreiber hat die Möglichkeit, jederzeit der Vertragsbeziehung zum angemeldeten Publisher zu widersprechen. Der Programmbetreiber unterrichtet in so einem Fall unverzüglich APAG. APAG deaktiviert für diesen Publisher das Programm und informiert diesen per E-Mail. Der Vertrag zwischen dem Programmbetreiber und dem Partner erlischt dadurch. APAG stellt den angemeldeten Publishern log-ins für die Ansicht detaillierter Statistiken zur Verfügung. Diese ermöglichen den Publishern eine exakte Auswertung seiner Werbemaßnahmen. Vermittelte Transaktionen werden entsprechend den Vorgaben des Programmbetreibers durch Cookie- oder Session-Tracking erfasst und im System von APAG protokolliert. APAG erstellt monatlich eine Abrechnung der Provisionen welche freigegeben wurden. Diese werden dem Partner zu Monatswechsel nach Generierung der Gutschrift auf die vom Partner hinterlegten Bankdaten überwiesen bzw seiner entsprechend gewählten Auszahlungsmodalitäten angewiesen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, wenn das Partnerguthaben mindestens 50,00 Euro netto beträgt. Beträgt das Guthaben weniger als 50,00 Euro netto, wird das Guthaben erst zu dem Monat ausgezahlt, an dem das Mindestguthaben erreicht ist. Eine Verzinsung des Guthabens erfolgt nicht. APAG erstellt für jede Abrechnung eine, den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende, Gutschrift. Die ordnungsgemäße Versteuerung, der durch APAG gezahlten Provisionen, liegt in der Eigenverantwortung des Partners. Die gesetzliche Mehrwertsteuer kann dem Partner nur ausgezahlt werden, wenn APAG eine gültige Gewerbeanmeldung des Partners vorliegt, er das Gewerbe ordentlich angemeldet, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung über eine Schweizer Mehrwertsteuernummer verfügt und seinen Geschäftssitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein hat. Werden von APAG für die Vertragserfüllung Zielgruppen und/oder ein bestimmter Zeitpunkt (Tag & Uhrzeit) und/oder vordefinierte Ausschlusskriterien (sogenannte "no go´s") bestimmt, so hat die Ausführung des Auftrages zum beabsichtigten Zeitpunkt und an die definierte Zielgruppe, ect. zu erfolgen, widrigenfalls der Vertragspartner keinen Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung hat. Dies gilt ebenfalls für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Nebenpflichten. 6. Haftung, Spamverbot: Für selbst gestaltete Werbemittel und Werbeaktionen des Publishers übernimmt APAG oder der jeweilige Programmbetreiber keinerlei Haftung und wird entsprechende Ansprüche Dritter an den Publisher weiterleiten. Der Programmbetreiber haftet gegenüber APAG und ihren Publishern für die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel. Der Publisher wirbt unter eigener Verantwortung, auf eigene Kosten, unter Einhaltung des Wettbewerbsrechtes, der gesetzlichen Bestimmungen seines Landes und des Fürstentums Liechtenstein, Kunden oder Partner. Insbesondere wird auf das Spamverbot hingewiesen. Für eventuelle Kosten, Schadensersatz- und Haftungsansprüchen die durch die Einstellung eines Werbemittels auf eine Partnerseite mit diskriminierenden Aussagen oder Darstellung hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Gewaltdarstellungen, rechts- und linksradikalen Inhalten oder Inhalten, die gegen geltendes Gesetz verstoßen oder die auf Seiten verweisen mit entsprechenden Inhalten, haftet der Publisher gegenüber dem Programmbetreiber. APAG haftet nicht bei Zahlungsunfähigkeit des Programmbetreibers für Provisions-, Ersatz- oder sonstige Forderungen, welche durch Aufwendungen für den Partner entstanden sind. Erhält APAG keine Vergütung von ihren Kunden, so ist APAG auch nicht verpflichtet an den jeweiligen Partner zu bezahlen. APAG haftet insbesondere nicht für seine ständige Erreichbarkeit per E-Mail oder für die ständige Erreichbarkeit der URL *.adpublisher.com oder anderweitige Störungen die aufgrund von höherer Gewalt oder nicht im Einflussbereich von APAG liegen. Partner, deren Internetangebote pornographische Inhalte in Bild, Text oder Ton enthalten, verpflichten sich Ihre Seiten mit einem Jugendschutzsystem, welches den Anforderungen nach den einschlägigen Bestimmungen des StGB gerecht wird, gegen den Zugriff von Minderjährigen abzusichern. IV. Schlussbestimmungen: Sollten Bestimmungen dieser AGB - insbesondere im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte - teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt jene als vereinbart, die der Bestimmung und der Berücksichtung der wirtschaftlichen Interessen der APAG am Nächsten kommt. Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen, etc insbesondere auch von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Wurde keine Schriftform eingehalten, so sind die betreffenden Nebenabreden für die APAG nicht verbindlich und daher rechtsunwirksam. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen der APAG und ihren Vertragspartnern wird die ausschließliche Zuständigkeit des Fürstlichen Landgerichtes in Vaduz vereinbart, wobei es der APAG frei steht, auch einen anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu wählen. Weiters wird die ausschließliche Anwendung des Liechtensteinischen Rechts mit Ausschluss des UN Kaufrechtes sowie mit Ausschluss der Verweisungsnormen vereinbart. Als Vertragssprache wird die deutsche Sprache vereinbart.
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